Übergangslösung bei Windenergieausbau sorgt für Rechtssicherheit und fördert den beschleunigten Ausbau
Medieninformation, 3. Mai 2024
Änderung des Landesplanungsgesetzes NRW
Düsseldorf – Statement des Landkreistags NRW zur Änderung des Landesplanungsgesetzes anlässlich der Landtagsanhörung am Freitag, 3. Mai 2024.
„Die NRW-Kreise unterstützen den Ausbau von Windenergie. Dieser muss aber geordnet und mit Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort geschehen. Der Landesentwicklungsplan (LEP) und die Regionalpläne sind dafür die richtigen Instrumente. Daher begrüßen wir den Änderungsantrag der Landesregierung, um den Übergang zu regeln“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Dr. Martin Klein, zur heutigen Landtaganhörung zum Vierten Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes.